Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtszug

Rechtszug

, m.


I gerichtliche Übergabe eines Gutes
  • die [pfand] mag dann ... der cleger ... vm sin ansprach an offner gant hie Z. ... durch den weybel lassen vßruͤffen vnd verganten vnd darnach am rechten verttigen vnd nach dem rechtzug dem schuldner darab oder daruß bietten lassen
    1595 ZofingenStR. 241
  • soll ... dem cleger den rächtzug, desglychen des schälters hab vnd gut zubekennt werden
    1623 ZofingenStR. 350
II in Bern: Säumnisurteil, das als Sachurteil ergeht und Vollstreckbarkeit zur Folge hat
Sachhinweis: Rennefahrt,BernRG. III 373f.
  • wann der antworter den vorbhalt deß rechtzugs erzeygen woͤlte
    1615 BernStR. VII 2 S. 812
  • woͤlte aber der appellant hernach soͤlchen wider jhne erlangten rechtzug widertryben
    1616 WaadtStat. 470
  • ihr mh die rechtzüg zů ertheilen, auch dieselben nach beschaffenheit der sach widerumb uffzeheben gwalt haben söllind
    1654 BernStR. VII 1 S. 633
  • wir haben ... wahrgenommen, daß eine zeit dahero wider den wahren innhalt unserer satzung uͤber sachen rechtzuͤg genommen werden, obgleich die parthey den darinn gesetzten termin bereits verstreichen ... lassen
    1724 BernStR. VII 1 S. 618
  • von den rechts-zügen 
    1762 BernStR. VII 2 S. 972
III Instanzenweg
Sachhinweis: HRG.1 IV 430ff.
  • wo ... der einer dynastial-jurisdiction unterstehende unterthan in dem weitern rechtszuge an die landesfürstlichen obergerichte rekurriren kann
    1795 Josephinismus IV 268
  • die appellationen wurden eingeschränkt und der ordentliche rechtszug festgesetzt
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 60
  • das gericht hat ... alle rechtsstreitigkeiten, welche vor dasselbe in erster instanz geeignet sind, mit vorbehalt des rechtszugs an die in unsern koͤniglichen staaten angeordneten hoͤheren instanzen zu entscheiden
    1806 Reyscher,Ges. IX 61
  • daß er [staatsschreiber] ... seine dienstpolizeyliche und richterliche behoͤrde des ersten rechtszugs bei dem obergericht der provinz, der er angehoͤrt, zu suchen ... habe
    1809 SammlBadStBl. II 316
  • diejenigen verordnungen, welche den rechtszug in lehenstreitigkeiten ... bestimmen
    1811 Heinke,NÖLehenR. I
IV wie Rechtsweg (II) 
  • im ordentlichen rechtszug, welcher in aufforderung bey einem vorzunehmenden bau zu ergreifen ist
    1813 Landadvokat 225
unter Ausschluss der Schreibform(en):