Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Refutation

Refutation

, f., Refutatorien, pl.

durch den Unterrichter vorgenommene Widerlegung einer in der Appellation vorgebrachten Beschwerde als unerheblich
  • im fall, daß er apostolos gebetten, ime durch den ... richter in voriger instantzen in antwurtung und gebung der refutatorien oder reverential-aposteln, ... zeit von eynem, zweyen, dreien biß in sechs monat, von zeit an der interponirten appellation zu rechnen
    1555 RKGO.(Laufs) II 30 § 1
  • bericht ist ein schreiben, darinnen ein unter-richter dem ober-richter meldet, daß von ihm appelliret worden ... man theilet solchen in 1. den bericht an sich selbst, der mit refutation der gravaminum abgefasset wird, und die reverential-aposteln, da solches nicht geschicht, und welche man auch abschieds-brieffe nennet
    1738 Hayme 41
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):