Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Refutation
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reformieren
Reformierte
Reformierung
Refusion
Refutation
, f., Refutatorien, pl.
durch den Unterrichter vorgenommene Widerlegung einer in der Appellation vorgebrachten Beschwerde als unerheblich
- im fall, daß er apostolos gebetten, ime durch den ... richter in voriger instantzen in antwurtung und gebung der refutatorien oder reverential-aposteln, ... zeit von eynem, zweyen, dreien biß in sechs monat, von zeit an der interponirten appellation zu rechnen1555 RKGO.(Laufs) II 30 § 1
- bericht ist ein schreiben, darinnen ein unter-richter dem ober-richter meldet, daß von ihm appelliret worden ... man theilet solchen in 1. den bericht an sich selbst, der mit refutation der gravaminum abgefasset wird, und die reverential-aposteln, da solches nicht geschicht, und welche man auch abschieds-brieffe nennet1738 Hayme 41Faksimile - in Google Books