Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regal

Regal

, n.
I (ursprünglich) vom König vergebenes Herrschafts- / Nutzungsrecht, zunächst nur verwendet für die an kirchliche Würdenträger verliehenen, aus dem Reichsgut stammenden Güter und Rechte, später zunehmend als mit der Landeshoheit verbunden betrachtet; als Regalien werden schließlich Rechte bezeichnet, an denen ein öffentliches Interesse besteht, auch wenn die Nutzung entgeltlich an Privatpersonen übertragen wurde
II Insignien eines Herrschers
III in Livland: wie Regalkirche 
IV königliches Nutzungsrecht an den Temporalien der Bistümer bei Sedisvakanz
V Geschenk, Gabe