Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regelmeister

Regelmeister

, m.

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Aufseher in einer geistlichen Gemeinschaft
  • ordenunge, so inen [leyenbrüder] ... durch einen regelmeister mit bestätigunge ... ires pflegers von der stat Strasburg wegen gegeben ist
    1472 Keutgen,Urk. 469
  • daß sie [schwestern der dritten regel] mit des guardians und lese-meisters oder regel-meisters rathe, unter ihnen selbst sollen kiesen eine fromme schwester zu einer regel-meisterin
    1716 Carpzov,Zittau III 8
unter Ausschluss der Schreibform(en):