Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierung

I Herrschaftsmacht, Leitungsbefugnis und deren Ausübung (auch über Sachen)
II Herrschaftszeitraum
III institutionalisiertes Gremium, dem in einem bestimmten Gebiet (meist wegen Abwesenheit des Herrschers) die Ausübung von Herrschaftsrechten übertragen ist
IV Sitz der Regierung; Regierungsgebäude, offen zu III 
V mit der Regierung verbundene Unkosten