Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regiment

I Herrschaftsordnung in einem Gemeinwesen; häufig in formelhafter Verbindung mit Polizei (I) oder Ordnung (I) 
II Leitungsgremium einer Institution
III die konkrete Ausübung der Herrschafts- und Leitungsgewalt
IV Verwaltungsamt, Amt in einem Regiment (II) 
V mehrere Truppenabteilungen einer Waffengattung umfassender Heeresverband, militärische Einheit
VI Stab als Zeichen für eine Leitungsfunktion, hier des Richters?