Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsbescheid

Regimentsbescheid

, m.

durch ein Regiment (II) erlassenes Gebot
  • [der Prediger M.A.] ist darauf hinausgegangen und ime wider gerufen und gesagt, es sei der regimentsbescheid, das er vor den eid schweren ... soll
    1525 BlWürtKG. 30 (1926) 229
  • dies waͤre wider den gemeinen regimentsbescheid, und dies sei ihm ... untersagt worden
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 511