Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsrat

Regimentsrat

, m.

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I Inhaber eines hohen Amtes in einer Landesregierung; auch als Titel des Amtsträgers
  • uff solches screyben hath keye mt oerer mt regiments rethen itz zu Auspurgk bevoln, alße dem von Fleckenstein, biscoff zu Speyr [und anderen]
    1530 Tetleben,ProtAugsbRT. 56
  • [Klage] vor unsern niderösterreichischen regiments und camer rätn 
    1552 ÖW. XII 741
  • desgleichen bittet auch fur die löbliche fürstliche regiments-rethe: gott wolle ihnen krefte geben, die schwere last zu tragen
    1568 Preußen (Hzgt.)/Sehling,EvKO. IV 84
  • was von regiments- vnd cammerraͤthen vnnd derselben regierenden vnd camerwesens stat vnd cantzleyen zuegethane personen ... seyen
    TirolPolO. 1573 Bl. 4v
  • den 3. december im 77. jar schigkten mir die hern regemendtsredte diesen ingelegten brieff
    1578 Nostitz,Haushaltb. 87
  • daß die regimentsräte, die aus dem kirchenrat eingebene sachen nach ihrer guten gelegenheit fürnehmen
    1598 Kuroberpfalz/Sehling,EvKO. XIII 351
  • sondern die administration ... den regimentsrheten auf maas und mühe ... auftragen wollten
    1604 ActaBrandenb. I 13
  • wann ... andere in irer halsstarrigkait verharrten, wär rhatsam, dass solche der n.-ö. regierung durch die pfarrer benennet und darauf durch die regimentsrhät stark ermahnet [würden]
    1607 AktGegenref.2 II 438
  • an unsern statthalter, vicedomb oder regimentsräth die notturft gelangen zu lassen
    1607 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 613
  • kurfürst J. S. verschreibt Hans von Diebe ... nach dem die haushaltungsvisitatoren jede hufe auf 6 mark jährlich zins bestimmt, [aber] auf ... ein rescript der regimentsräte an das amt I. 1617, auf 4 mark hat bewenden lassen ... die hufen erblich und ewig
    1615 InsterbUrk. 166
  • drey der recht. doct. ... geheime regiments- und oberraͤth 
    1641 RAbsch. III 569
  • dazu seint auch die städte ... vom könige citiret. deswegen regimentsräthe befohlen, die königsberger sollten sich dazu nicht verstehen, denn es stünde ihnen nicht zu
    1643 ProtBrandenbGehR. II 69
  • herrn F. R., der erzfürstlichen durchlaucht F. C. erzherzogen von Ö. etc. respective o. ö. regimentsrath 
    1662 Tirol/ÖW. XVII 31
  • was massen wir unsern ... regiments- auch land-rath unsers ertz-hertzogthums O. ob der E., S. A. von L. ... die sonderbahre gnad gethan, und das kaͤyserliche privilegium auff fuͤnff und zwantzig jahrlang privativè ertheilt
    1696 CAustr. I 84
II wie Regiment (II) 
  • das ... hinfüran ein jeder angenomner und von uns ... bestettigter oberrichter ... schuldig sein soll, innen auf antrettung dess oberrichterambts in unserm regimentsrath zue S. ... die gewondliche allte pflicht ... zu laisten
    1581 StraubingUB. 683
  • damit hinfüro desto weniger vermischung des regiments- und des kirchenrats verlaufe
    1598 Kuroberpfalz/Sehling,EvKO. XIII 351
  • wenn dergleichen neue gesetze bey unserem regimentsrath in antrag kaͤmen, nach befinden ihr gutachen daruͤber zu erfordern
    1803 SammlBadStBl. I 26
unter Ausschluss der Schreibform(en):