Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsschein

Regimentsschein

, m.


I Ausweis eines Soldaten, der die Zugehörigkeit zu Militär und Heer nachweist
  • welcher einmal sich vom regiment scheidt ... wo er hernach widerumb perdonirt worden, solle ... [der] schulltheyss [ihn] bei der compagnia wider redlich sprechen, und ihme regimentschein ertheilen
    1626 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 248
II Heiratserlaubnis für Soldaten
  • [es ist] allen geistlichen im paderborner hochstift anzubefehlen, keinen soldaten ohne den besonderen regimentsschein zu trauen
    1750 ZWestf. 95, 2 (1939) 29