Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsboden

I Bez. eines räumlichen Bereichs unterschiedlicher Art (Grundstück, Territorium, Teil eines Territoriums), deren Verwendung eine besondere Nähe zum Reich (II) indizieren soll (historische Herkunft, insb. aber eine beanspruchte Reichsunmittelbarkeit, zB. beim Nürnberger Reichswald und dem Ebracher Klostergebiet)
II Reichsterritorium, Herrschaftsbereich des Reichs (II)