Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichserbamt
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(Reichenkasten)
(Reichenkastenherr)
1Reicher
2Reicher
Reichserbamt
, n.I vererbliches Reichsamt; insb. zur Vertretung der Reichserzämter von deren Inhabern an bestimmte Adelsgeschlechter verliehenes Hofamt im Hofstaat des deutschen Königs und Kaisers
II Inhaber eines Reichserbamtes (I)