Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskanzler
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Reichskanzleiordnung
Reichskanzleiregistrator
Reichskanzleiregistratur
Reichskanzleitaxator
Reichskanzleitaxordnung
Reichskanzler
, m.I Vorsteher einer Reichskanzlei (I 1), vor allem der drei (deutschen) Reichskanzleien (in Mainz, Trier und Köln); bisweilen wie Reichserzkanzler allein für den Kurfürsten von Mainz verwendet
II in Dänemark und Schweden: Leiter der Regierung
III in Dänemark und Schweden: Leiter des Justizwesens