Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichslandvogtei

Reichslandvogtei

, f.

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in den Quellen selten vorkommende Bez. für den Verwaltungsbezirk eines Landvogts (I), der über Reichsgut eingesetzt ist
Sachhinweis: HRG.1 IV 699-703
  • die reichslandvogtey in Schwaben
    1668 Fugger,Ehrensp. Reg. s.v. Schwaben
  • [Buchtitel:] gruͤndlich-historischer bericht von der kayserlichen und reichs landtvogtey in Schwaben [Johann Reinhard Wegelin, Ulm 1755]
  • in der untern reihe [des hauptschildes] ... in der mitte ein offenes thor mit zwei silbernen flügeln, wegen der reichslandvogtei in der Ortenau
    1804 Kropatschek,KKGes. XIX 267
  • begab sich dadurch eine wesentliche umwälzung in der ständischen verfassung, daß die hoch- und domstifter Trient und Brixen säkularisirt und ... durch die pariser-konvention vom 26. dec. 1802 ... der österreichischen primogenitur, zum ersatze der abgetretenen reichslandvogtey in der Ortenau, zugetheilt wurden
    1807 Hormayr,SüddArch. I 84
unter Ausschluss der Schreibform(en):