Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsschau

Reichsschau

, f.

Prüfung des vom Reich (II) verordneten Silbergehaltes in Goldschmiedearbeiten
  • sollen auch die staͤnde und obrigkeiten den goldschmieden ... solche anordnung machen, daß sie allenthalben ihre silberarbeit auf solche reichsprob und schau machen
    RPO. 1577 Sp. 397