Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsstab

Reichsstab

, m.

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nur literarisch
Reichszepter
  • es traff sich aber, dasz der reichsstab unversehens vermiszt ward
    1689/90 Lohenstein/DWB. VIII 610
  • er ist nicht wehrt, das schwert und reichsstab mehr zu führen
    1698 Gryphius/DWB. VIII 610