Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichtum
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Reichtum
, m., f., n.?I Gesamtheit von Vermögenswerten, die über den Durchschnitt hinausgehen und deren Inhaber auch soziales Ansehen verleihen
II Personenkreis, der im Besitz von Reichtum (I) ist und deshalb zu den Reichen und Mächtigen gehört
III als Übs. der Urkundenformel in opulentia pacis Fülle, Reichtum
IV Vermögen, Fähigkeit