Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Reif
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1Reif
, m. u. n., vereinzelt f., Reifen, m., selten f.I Seil, Strick, Tau
- 1 im Strafvollzug
- 2 Übs. von lat. antela: Kummetriemen des Pferdegeschirrs; hier als Maßangabe bei der Kaiserkrönung
- 3 Meßschnur
- a für Tuche, auch die Vermessung selbst, meton. das Eichrecht für Stoff-, Leinwandmaße
- b für die amtliche Landvermessung, auch die Vermessung selbst; insb. bei der in Schleswig häufigen Reifteilung
- 4 eine Maßbezeichnung (aus der Verwendung der Meßschnur)
- a ein Längenmaß, häufig für Leinwand und Tuche, die in großen Mengen verkauft werden iU. zur 1Elle als Maß für kleine Mengen
- b ein Flächenmaß
- 5 ein Grundstück von bestimmter Größe
- 6 im Bergrecht: einen Reif legen Land zum Graben eines Stollens oder Schachtes abgrenzen, auch das dadurch abgegrenzte Arbeitsfeld
- 7 Gebiet
II ringförmiges Band aus Eisen, Holz ua.; gebundener Kranz
- 1 Faßreifen, meist meton. das Faß; Wein, Bier unter dem, der, den Reif(en) im Faß, faßweise; in, unter die Reif(en) kommen in das Faß kommen
- 2 Kranz, Reifen als Zeichen
- a als Zeichen einer Schankwirtschaft, die (zeitlich begrenzt) eigenen Wein ausschenken darf
- b als Marktzeichen
- c als Handwerkszeichen der Armbruster
- 3 eiserner, verstellbarer Ring, der bei der Folter um den Kopf des Delinquenten gelegt und zugezogen wird
- 4 Maß, Meßvorrichtung oder Maßeinheit