Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Reis

1Reis

, n.
I Zweig als Rechtssymbol für ein Grundstück bei dessen Übertragung auf eine andere Person; der Veräußerer übergibt dem Erwerber das Reis (in anderen Fällen einen Halm oder eine Scholle) in einem formellen Rechtsakt
II in Reis liegen, zu Reis sagen / aufgeben (u.ä.) als feste Wendungen für den Sachverhalt, daß ein Weingarten nicht ordnungsgemäß bebaut und daher auf einen neuen Besitzer übertragen wird
III Zweig als Friedenszeichen
IV von der Bed. "Zepter" übtr.: Herrscher, auch Herrschaft
V "Maßeinheit für die Heumenge, die auf einem eigens dazu bestimmten Balken oder großen Tannenast, dem Reis, bei günstiger Schneelage von hochgelegenen Wiesen, Alm- oder Bergmähdern zu Tal geschafft werden kann" VGrGörzUrb. 142
VI (dürre) Zweige als Bündel
  • 1 Reisigbündel als Bannzeichen zur Sperrung des Zugangs zu Feldern und Wiesen
  • 2 Reisigbündel oder Laubwisch als Zeichen für die amtliche Genehmigung zum Verkauf von Waren und für die zeitlich befristete Schankgerechtigkeit
  • 3 dem Fischfang dienender, "mit Pfählen umgrenzter Reisighaufen, von den Fischern als Schlupfwinkel für die Fische in die Tiefe des (Boden-)Sees versenkt, nachdem das Reisholz zuerst am Ufer längere Zeit gewässert wurde, damit es untersinke" SchweizId. VI 1330
  • 4 (dürrer) Zweig, Reisig(-bündel)
VII Büschel, Bündel; Getreidegarbe (Beleg 1358)
VIII als Zeitangabe: (Baum) im/bei Reis iU. zu (Baum) im/bei Laub als Bez. der laublosen Jahreszeit
X Stangenholz, junger Baum, auch als Grenzmarkierung
XI Gerte als Strafinstrument, Zuchtrute; Strang aus zusammengedrehten Zweigen anstelle eines Seils am Galgen; Zweige am Rad (II) zur Kennzeichnung eines Bestraften als Straßenräuber; Baum, der als Galgen benutzt wird