Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitkammer
Artikel davor:
Reitgeleit
Reitgut
Reithandler
Reithandlung
1Reitherr
2Reitherr
Reitholz
Reithufe
(reitig)
Reitine
Reitkammer
, f.
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I
wie Rechenkammer, auch Stadtkasse
vgl.
Rechnungskammer
zu
2reiten
- [unsere Räte] so wir in unser raitcamer verordent1494 MIÖG. Erg.-Bd. 11 (1929) 451 Anm. 8
- als wir in verschiner zeit ain schatzcamer hie zu Ynnßprukh aufgericht, die haben wir in ain raitcamer gewenndt vnd benennt1499 ZFerd.1 5 (1829) 170Faksimile - in Google Books
- zweintzig guldin reinisch zu prouision, von vnnd ab vnnser raitcamer zu Ynnsbrugkh zu geben1500 Wessely,MaxMusikg. 100
- soll ... vnser oebrister pergmaister ... von den ambtlewten ain offen gegen register bey seinen hannden auch behalten, daraus er vnns oder vnnser rait camer zu Wien berichten moͤge1517 MaxBO. Art. 3Faksimile - in Google Books
- ain inventary der brief, register, puecher, rayttungen urbar und schrifften die niederösterreichischen lannd beruerenndt ... die furtter dem hofrat und raitcammer in Österreich zutzuefueren1522 Stowasser,ArchHzgÖsterr. 35 Anm. 1
- unser [königlicher] viscal und chamerprokurator, ... soll sein aufsehen auf unsere raitchamer haben1530 Demel 247
- sollen ... unser hofcamerrät bei allen unsern raitcamern pücher und register aufrichten lassen, darinnen die einkomen und gelegenhait unsers camerguets in ainer jeden raitcamer verwaltung gehörend kurz und summarie begriffen sein1537 Fellner-Kretschmayr II 265Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- dieselben einnemmer general ... camermaister vnd pfennigmaister, vitzthumb vnd exempt ambtleüth all jhr handlung vor der gemainen vnser raitcamer verraiten sollen1598 KrainLHdf. 1598 Bl. 59rFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wan ainer ainem ain kaufschilling schuldig ... soll der schuldner dem schuldigern solches an kainem andern orth alß auf dem rathauß entrichten ... unzt so lang, biß ain ordentlicheß zahlhauß oder raitcammer aufgericht wirdt1623 OÖsterr./ÖW. XIV 58
- sollen ... die acta der zur richtigkeit gebrachten raitungssachen von denen raitungsaufnehmern verpetschierter bei der raitcammer aufbehalten ... werden1690 OÖsterr./ÖW. XII 479
- die rechnungskammer ... eine kammer, d.i. collegium solcher personen, welches über die einnahmen und ausgaben gewisser art rechnung führet, und auch die rechenkammer, zuweilen auch nur die kammer schlechthin genannt wird. die kaiserlich-königliche rechnungskammer zu Wien hat einen präsidenten, verschiedene hofräthe, rechenkammerräthe u.s.f. eben daselbst und in andern oberdeutschen gegenden führet sie auch den nahmen der raitkammer1777 Adelung III 1312Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Handelsplatz, Markt
Artikel danach:
Reitknecht
Reitkollegium
(Reitkost)
1Reitlehen
2Reitlehen
Reitleute
Reitlohn
Reitmann
Reitmarschall