Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Reitmeister
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Reitkollegium
(Reitkost)
1Reitlehen
2Reitlehen
Reitleute
Reitlohn
Reitmann
Reitmarschall
Reitmaß
1Reitmeister
2Reitmeister
, m.I mit der 1Reitung (I) beauftragtes Mitglied eines (städtischen) Rats oder eines Ordens
II selbständiger Handwerker, der Draht verfertigt, Drahtzieher, dann auch der Arbeitgeber, der auf eigenen oder gepachteten Rollen durch andere Draht ziehen oder der allgemein Stahl- oder Eisenfabrikate herstellen läßt