Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Religionsstand

Religionsstand

, m.


I konfessioneller Status
  • jedoch aber in solchen stifften ... die election oder postulation geschehen, oder falle noch kuͤnfftig auf einen catholischen oder augspurgischen confessions-verwandten, vigore hujus pacti publici bey demjenigen religions-stand, so wol die catholische religion ... kloͤster und religiosen, als auch die augspurgische confession betreffende, allerdings ungeaͤndert gelassen werden
    1635 RAbsch. III 536
II Reichsstand, der einer zugelassenen Konfession angehört
  • daß eben dieses ferners auch von beyderley religion-staͤnden beobachtet und einem unmittelbaren stande sein recht, welches ihme wegen lands- und oberbotmaͤssigkeit in religions-sachen gebuͤhret, nicht verhindert werden soll
    1648 TheatrPacis I 122
  • da aber etwas zweifelhaftes hin und wieder einfiele, oder aus dem religionsfrieden ... entstuͤnde, soll solches auf reichs-convente, zwischen beyderseits religions-staͤnden ... auf guͤtliche weise verglichen werden
    1770 HambGSamml. VIII 392
III Zustand der guten Ordnung in religiösen Angelegenheiten
  • daß nicht allerhand dem religion- und policeystand nachtheilige bücher bey ihnen under die preß gelegt werdind
    1695 BernStR. VI 1 S. 466
unter Ausschluss der Schreibform(en):