Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Remission

Remission

, f., Remiß, f.
I Aufhebung einer Strafe, Begnadigung
II Verzicht auf einen Anspruch, Nachlaß auf eine Forderung
III Antwortschreiben eines um Zeugenvernehmung ersuchten Richters auf einen Kompaßbrief (I) 
IV Verweisung an ein anderes Gericht