Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Remittent

Remittent

, m.

im Wechselrecht: Wechselnehmer; Person, an die (gegen Zahlung einer Geldsumme oder wegen bestehender Forderungen) ein Wechsel ausgehändigt wird
vgl. remittieren (III), Trassant
  • remittent ... wird sonst auch ... der wechsel-geber, der herr des wechsels, der ausgeber des geldes, der geld zu und auf wechsel uͤbermachen laͤsset, genennet, und ist eigentlich nichts anders, als die erste person bey negotiirten wechsel-briefen
    1742 Zedler 31 Sp. 557
  • remittent oder geber heißt der wechselherr, wenn er den trassirten brief oder wechsel so hat stellen lassen, daß die angezeigte summe, an eine dritte person ausgezahlt werden soll
    1793 LivlBriefst. 51
unter Ausschluss der Schreibform(en):