Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Renovation

Renovation

, f.

(modifizierende) Bestätigung eines Rechtsverhältnisses bzw. -zustands oder eines Schriftstücks, Renovatur 
  • solche erneuerung, renovation und befurchung zu Aglasternhausenn ... angefangen
    1555 BadW. 63
  • erneuerung, renovation, beschreibung und befurchung des dorfs M.
    1556 BadW. 142
  • ist in dieser renovation umb kürze willen die sonderliche verzeichnuß derselben namen ... überschritten worden
    1561 (Hs. 1713) EberbMosbW. 143
  • haben die 4 dorfschaften dociret ... eine quittung, daß sie einen bodenzienß ... gebeten. eine renovation, daß dieser zinß ständig seye
    1569 SchriesheimW. 107
  • daß diese renovation der pfarr daran in keinem weg praejudicirt sein ... soll
    1611 KirchheimW. 68
  • welcher brief [von 1471] auch bey dieser renovation dem gericht ... vorgeleßen worden ist
    1616 KirchheimW. 177
  • in der renovation ao. 1610 ... stehet, der kleine zehent im flecken gehört zum halben teil zur pfarr
    1649 KirchheimW. 127 Anm. a
  • [Buchtitel:] renovation, oder ernewerung der zwischen beyden königl. königl. majest. majest. in Schweden und Groß-Britannien ... auffgerichteter alliancen [oO. 1672]
  • [Buchtitel:] deß heil. reichs statt Franckfurt am Mayn erneuerte ordnung in wechsel- und kauffmanns-geschäfften sampt beygefügter deroselben bestättigung und renovation ... [Frankfurt 1690]
  • so einer ... deren [zinsen] eine renovation verlangt, so werden solche von schultheisen undt rath vorgenohmen undt renovierth
    1691/92 RheingauLändlRQ. 398
  • ist ... die gemeind L. gnädigster herrschaft ... 3 futer beetwein zue liefern schultig geweßen, vermög einer vorhandenen ... renovation 
    1695 SchriesheimW. 205
  • daß hinfuͤro bey unsern grund-buͤchern, so offt sich eine veraͤnderung zutraͤgt, es seye gleich durch kauff, tausch, donation, geschanck, renovation, erbschafft ... drey kreutzer pfund-geld ... abgefordert werden solle
    1701 CAustr. I 441
  • cameral-ausschreiben, die renovation derer erloschenen meyer- leyhe- muͤhlen- und schenke-briefe ... betreffend
    1706 HessSamml. III 561
  • daß ein freystuͤffter ... jaͤhrlich umb die renovation anhalten muß
    1721 Bluemblacher 152
  • dise lehens-requisition und renovation ... aller von dem kayser und reich herruͤhrender lehen muß jederzeit ... vor dem kayserlichen reichs-hof-rath geschehen
    1742 J.J. Moser, Einl. zu d. Reichs-Hof-Raths-Proceß III (Frankfurt/Leipzig 1742) 496
  • daß catholici sich an den religions-friden fuͤrtershin nicht mehr binden lassen, oder in dessen renovation consentiren wollten, ehe und bevor nicht alle nach dem religions-friden eingezogene geistliche guͤter plenarie restituirt
    1774 Moser,Reichstage II 204
unter Ausschluss der Schreibform(en):