Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentamt
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Rentamt
, n.I wie Rentmeisteramt (I)
II insb. mit der Verwaltung von Einkünften betraute Behörde, tw. auch mit Aufsichts- und Gerichtsfunktionen
III räumlicher Zuständigkeitsbereich eines Rentamts (II)