Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentkammer

Rentkammer

, f., mnl. (hier) m., Rentenkammer, f.
von der Räumlichkeit abgeleitete Bezeichnung einer Institution der Finanzverwaltung
I im städtischen Bereich
II im herrschaftlichen Bereich mit tw. über den Finanzbereich hinausgehenden Aufgaben
III im Heiligen Römischen Reich