Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Retardat

Retardat

, n.


I allg.
ausstehende (Rest-) Schuld, Zahlungsrückstand; fällige Abgabe
bdv.: Rest (I), Retard
  • [Übschr.:] eydt des retardat schreybers. das yhr ... vleyssig daran seyn, das der stadt an retardaten nichts abgehe
    1470 Erfurt/Schmitt,NhdSchriftspr. 312
  • alle retardate an geilde und getreide, welchs ganghaftig
    1503 KahlaUB. 100
  • [Einigungsvertrag:] das der rat alle hinderstellige [und umstrittene] retardat ... sol fallen lassen
    1506 TorgauUB. 75
  • was aber von allerley zinsen, retardaten, nachstandt, darvon die helffte zubetzalende
    1529 Brinckmeier II 345
  • [Erklärung,] daß die retardaten ... ohne laͤngern verzug gewißlich erlegt werden sollen
    1619 Moser,StaatsR. 31 S. 512
  • daß ... laut der per dictaturam communicirten restanten-liste ... einige staͤnde annoch mit mercklichen retardaten dahin verfangen, denselben zu deren endlichen ... abstattung noch zwey monathe ... anberaumt werden sollen
    1682 Moser,StaatsR. 31 S. 468
  • daß ... auch die in der cassa-aufrechnung noch befindliche retardaten crayses-wegen nachgesehen ... werden moͤchte
    1694 Moser,StaatsR. 30 S. 557
  • dat sedel van wegen de nastenden retardaten 
    oJ. Lasch-Borchling II 2075
II bergmannspr.
Sachhinweis: Göpfert,BergmSpr. 73f., Veith,Bergwb. 378f.

II 1 Rechtsstatus, den Grubenrechte (Kux) erhalten, wenn der Gewerke (II) mit der Zahlung seiner Abgaben (Zubußen) im Rückstand, aber die Zahlungsfrist, nach der er sein Recht verliert, noch nicht abgelaufen ist; nach Fristablauf verliert der Gewerke seine Anteile (Beleg 1799)
  • der gegenschreiber soll ... auß eigenem gewalt keinen kuckes auß dem retardat geben
    JoachimsthalBO. 1548 II 68
  • auf den beruerten retardatstag soll der schichtmeister vor berckmeister vnnd geschwornen sein retardatzettel einlegen; welcher gewerck alssdann saine thail zu aussgang derselbenn wochen nit erledigt, dem sollen ... seine thail ab vnnd gemainer gwerckhschaft zu guet ins retardat geschriben ... werden
    1553 Zivier,SchlesBgw. 32
  • es soll auch der gegenschreiber keine kuckus ohn vorwissen des bergmeisters jedes orths aus dem retardat geben
    1559 NassauBO. 1559 S. 336
  • [es] soll ein jeder schichtmeister ... eine verzeichniß [machen], ... wie viel kucks die gewercken ... in retardat habe[n]
    1593 SammlVerordnHannov. III 87
  • welcher gewerk ... seine zupus ... nicht gereichet hette, deßen teile sollen ... ins tranghsahl oder retardat gesezet ... werden
    1671 MansfeldBergbUB. 195
  • retardat ist ein bergmaͤnnischer terminus und wird gebraucht, wenn die gewercken ihre zubusse mit n. 6 des quartals nicht entrichten, noch sich auf die zubuß-zettel anhaͤngisch machen, so wird solches im gegenbuche notiret, und dieses heißt ins retardat setzen
    1742 Zedler 31 Sp. 830
  • wuͤrden die gewerken ... die zubuße in der ... gesetzten vierwoͤchentlichen frist nicht bezahlen, so soll der schicht-meister oder vorsteher die kuxe in das retardat setzen
    1772 HalberstProvR. 321
  • [bleibt] der saͤumige [gewerke] noch immer so im ruͤckstande, daß seine zubuße auch nicht einmal in der sechsten woche des folgenden quartals entrichtet ist, so wird er seiner bergtheile verlustig ... man sagt alsdann: die kuxen sind im retardat verstanden
    1799 RepRecht III 252
II 2 Zeitraum des Retardats (II 1) 
  • nach verfliessung des retardats sollen dieselben theil, die also in das retardat seynd kommen, denjenigen, deren sie gewest seynd, ... umbsonst ... nicht wieder werden, sondern unsere ... ampt-leute sollen ... an dem schichtmeister befehlen, solche retardattheil ... auffs theuerste zu verkauffen
    1593 SammlVerordnHannov. III 87
II 3 wie Retardattag 
  • [es] soll der berckmeister ... ein offen zettel anschlagen, auf welchen tag er das retardat halltenn will
    1553 Zivier,Bergregal 32
III im Gerichtsverfahren: Unkosten, die dem obsiegenden Prozeßbeteiligten dadurch entstanden sind, daß der Gegner den Prozeß mutwillig verzögert hat
  • retardaten oder expensae retardati processus. muthwillige leuteranten, welche keine declaratoriam erhalten, sind in die expensas retardati processus zu verurtheilen
    1794 Schwarz,LausWB. IV 203
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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