Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Retardat
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Retard
Retardat
, n.I ausstehende (Rest-) Schuld, Zahlungsrückstand; fällige Abgabe
- 1 Rechtsstatus, den Grubenrechte (Kux) erhalten, wenn der Gewerke (II) mit der Zahlung seiner Abgaben (Zubußen) im Rückstand, aber die Zahlungsfrist, nach der er sein Recht verliert, noch nicht abgelaufen ist; nach Fristablauf verliert der Gewerke seine Anteile (Beleg 1799)
- 2 Zeitraum des Retardats (II 1)
- 3 wie Retardattag
III im Gerichtsverfahren: Unkosten, die dem obsiegenden Prozeßbeteiligten dadurch entstanden sind, daß der Gegner den Prozeß mutwillig verzögert hat