Revidierung, f.
Revidierung, f.
I
wie Revision (I)
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revisio ... die revidirung, uberlesung, ubersehung, nachsehung, durchgehung, untersuchung. jn rechten ist es ein mittel, durch welches gebeten wird, daß ein urtheil oder bescheid des richters, von welchem man appelliren kan, nach fleißiger wiederholter revision und betrachtung der acten verbessert werden moͤchte1710 Nehring,Lex. 370 Faksimile
II
wie Revision (II)
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dieweil in dieser raths rechnung ... allerley defecte nah vleißiger reuidirung derselben befunden1598 PBB.(Halle) 97 (1976) 238
III
wie Revision (III)
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hat [der Kaiser] zu revidirung des juͤngsten reichs-abschids ... den reichs-hofraths-praͤsidenten ... abgeordnet1654 Moser,Reichstage II 543 Faksimile
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bey revidirung dießes überreichte und von der nachtbahrschafft sämbtl[ich] unterschriebenen willkührsbrieff1722 SchleswDorfO. 297
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revidirung der neuen makler-ordnung1792 QHambSchiffahrt 751