Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rezeß

Rezeß

, m., mnl. n., mnd. n., m.
I Vereinbarung verschiedener, gleichberechtigter Verhandlungspartner, Beschluß, Abschied (VII), auch Verordnung
II mündliches oder schriftliches Vorbringen eines Parteienvertreters in einem Rechtsstreit
III amtliche Abrechnung
IV Ergebnis einer Rechnungsprüfung, Berichterstattung, insb. über eine korrekte Rechnungslegung
VI von den Gewerken eines Bergwerks in Relation zu ihren Kuxen bis zum kostendeckenden Betrieb gezahlte Betriebskosten