Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtstuhl

I Stuhl, auf dem der Richter während der Gerichtsverhandlung sitzt; offen zu Bed. II 
II Gericht; offen zu Bed. I 
III meton. die Ausübung des Richteramts (I); auf dem Richtstuhl stehen die Gerichtsgewalt ausüben
IV Ort, an dem das Gericht zusammentritt
V hier: Oberhof (II)