Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rind

Rind

, n.
das Nutztier
I als Abgabe und als Zahlungsmittel
II als Teil der persönlichen Habe, der Morgengabe, des Erbes
III in pfand-, zoll- und handelsrechtlichem Zusammenhang, auch im Hinblick auf den Verkauf des Rindfleisches
IV Haftungs- und Ausgleichsregelungen