Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritt

Ritt

, m., auch n.
I Reise mit einem Reittier, hier meist auf Grund dienstlicher Verpflichtungen (Amtsgeschäfte wie Gesandtschaften, Botengänge, Postbeförderung, Teilnahme an Zeremonien); in den schweiz. Belegen häufig übtr. das Amt des Gesandten, vgl. SchweizId. VI 1710
II militärische Aktion, Kriegszug, Kampfhandlung zu Pferde
III berittener Überfall, Raub; auch die Reiterabteilung, die einen bewaffneten Aufstand durchführt
IV Raummaß, sowohl die Stelle, durch die man hindurchreiten kann, als auch die Strecke, auf der Güter mit Reitpferden und Wagen befördert werden können