Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittergericht
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Rittersfreiheit
rittergemäß
Rittersgenosse
Rittergenossenschaft
(Rittergereite)
Rittergericht
, n.I Zusammenkunft von Rittern und Adligen, die unmittelbare Lehensträger des Landesherrn sind, zum Zwecke der Schlichtung von Streitigkeiten und der Regelung von Eigentumsrechten
II in Estland: der Landesrat, die höchste Regierungsbehörde, die in ihrer judikativen Zuständigkeit als Rittergericht bezeichnet wird