Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittergreffier

Rittergreffier

, m.

wie Rittergerichtschreiber 
  • welliches alles [Formalitäten bei Aufnahme in das Ritterbuch] der rittergreffier zu eyner yederer zeitt, vermitz gepurlicher belonnunge, yn das ritterbuch aufschreiben ... soll
    1541 CoutLuxemb. Suppl. II 225