Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterhaus
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Rittergesellschaft
Rittersgewähr
Rittersglied
Rittergreffier
Rittergulden
Rittergürtel
Rittergut
(Ritterhabe)
Ritterhauptmann
Ritterhaus
, n.I Wohnhaus eines Ritters (I), auch der Sitz eines Ritterordens(?)
II in Livland: Gebäude, in dem der organisierte Ritter- und Adelsstand sich zu Versammlungen und Gerichtsverhandlungen trifft, auch die Ritterschaft (II) selbst
III übtr.: ritterliche Familie, Rittergeschlecht