Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterkette

Ritterkette

, f.

wertvolle Kette als Zeichen der Zugehörigkeit zu einem Ritterbündnis
  • die ritterkette dieses ordens [vom Goldenen Vlies]
    1668 Fugger,Ehrensp. 448
  • daß die ritter an allen galla-taͤgen mit ihren goldenen ritter-ketten, so ihnen um die schultern haͤngen, am [dänischen] hofe bey straffe erscheinen muͤssen
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 355
unter Ausschluss der Schreibform(en):