Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittermäßige
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Ritterlehensobliegen
Ritterlehenrichteramtsverweser
Ritterlehenrichtersverweser
ritterlich
(Ritterlobde)
Rittersmann
Rittermannlehen
rittermännlich
Rittermaß
rittermäßig
Rittermäßige
, m.
Person, die einem Ritter (I) gleichgestellt ist, vom Rang eines solchen
- ob sich begab das einer gieng auf meines genadigen herren grunt in gevär, als pald er uber das gemerkt tritt, alsvil ir dann sint so ist ir ieglicher umb das wandl, ein pawr umb 2 und 6 ß ℔ ... ein edlman umb 10 tal., ein rittermäßiger umb 32 tal. phenning1489 NÖsterr./ÖW. VIII 179Faksimile (ca. 47 KB)
- das ... stet mir [Götz von Berlichingen] muglich als eynem rittermessigen zu befremden, vnd ine des ewr verachtung abzunemen1508 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 367Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vnd ... der turckh, die stat W. durch fursehung gotts ... vnnd rettung der rittermessigen vnnd kriegsleut ... nit erobernn hat konnen1530 RTAugsbUB. I 301
- waͤr aber das kriegbar gůt ains ritters oder edelmans lehen, sollen die rittermaͤssigen vom adel das lehengericht besitzen1546 Perneder,Proz. 10rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- E.K. als rittermessiger vom adel1561 Freudenstein,WaldSchaumburg 88Faksimile - in Google Books
- ein rittermessiger soll auch macht haben under seinem siegel und handtschrift seine adeliche lehen und guter zu versetzen1588 CoutLuxemb. I 143Faksimile - in Google Books
- es werde auch unter den herrn und rittermässigen ... denen, so berüerter confession zuegethan, nit ain geringe anzall sein1599 AktGegenref.2 I 552
- unterschiedt unter rittermessigen undt burger-persohnen1601 StaatsbMag. VI 300Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
- da die herzoge von G. und C. noch grafen zu A. waren, schon rittermäßige von adel gewest seinvor 1671 MittSalzbLk. 14, 2 (1874) 24
- daß die familien ... der klagenden in actis benannten erbmänner, rechten, alten, adelichen ... standes zu erklären, und dafür gleich andern des stifts M. rittermäßigen von adel zu halten seyen1685 Wigand,Denkw. 173Faksimile (ca. 175 KB)
- [Assessoren am Kammergericht] rittermaͤßige oder gelehrte1791 Malblank,Kanzleiverf. I 158Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den fuͤrsten ... muͤssen drei ladungen [vor das Kammergericht] zugeschikt werden. die erste ... geschieht durch einen geistlichen oder weltlichen fuͤrsten, die zweite durch einen grafen oder gefuͤrsteten abt, die dritte durch einen rittermaͤssigen1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 440Faksimile (ca. 163 KB)