Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterschaft

Ritterschaft

, f. u. n.
I ritterliches, ehrenhaftes Leben und Brauchtum, wie Teilnahme an Turnieren, rittermässige Gesinnung, Standeszugehörigkeit sowie die daraus resultierenden Verpflichtungen eines Ritters zB. zum Heeresdienst, auch der Kriegszug selbst (Beleg 1426/40)
II der organisierte Ritterstand (II); Vereinigung der Ritter (I), auch von Ordensrittern, sowie das einzelne Mitglied von Rittervereinigungen; auch zum Kriegszug gerüstete Reiter, Infanterie