Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittmeister
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(Ritterzoll)
Rittgulden
Rittlohn
Rittmatte
Rittmeister
, m.I bei der 1Reiterei (I): Soldat in höherem Rang
II Anführer einer bewaffneten Reiterbande
III wie Ritter (I)
IV Ratsherr, der dem städtischen Wachtwesen vorsteht