Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Rod
Artikel davor:
2Rock
Rocken
Rockenfahrt
Rockengang
Rockengänger
Rockenlicht
Rockenreise
Rockensitz
Rockenstube
Rockenteil
1Rod
, n.I zur Rodung vorgesehenes oder bereits gerodetes Landstück, das idR. einer geringeren Abgabenbelastung als Altland (I) unterliegt
II mit unklarer Bed. im livländischen Bauerrecht