Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Rod

2Rod

, f.
I rechtlich geregelte (wiederkehrende) Reihenfolge, in der in einem Gemeinwesen bestimmte Arbeiten zu verrichten oder Ämter zu übernehmen sind, auch das auf diese Weise geordnete Gemeinwerk selbst (Verweisbeleg 1485)
II Reihenfolge, nach der in einer Gemeinde die Bewässerung der Grundstücke erfolgt; Bezeichnung für ein bestimmtes Bewässerungssystem; Wasser auf die Rod legen mit der Bewässerung (nach einer festgelegten Reihenfolge) beginnen; meton. auch das zu bewässernde Stück Land (Belege 1589)
III Abteilung, Bezirk einer Gemeinde
IV in Transportgenossenschaften im Alpenraum: Reihenfolge und Ordnung, nach der auf bestimmten Wegstrecken der Transport von Waren auf die einzelnen Gemeinden bzw. Fuhrleute verteilt wird; Waren auf die Rod legen Waren nach der Rodordnung transportieren
V Fuhrdienst, Fuhrauftrag; einfache, zweifache, ganze Rod Fuhrdienst mit einem Mindestanteil an Zugtieren
VI das nach der 2Rod (IV) geordnete Transportwesen
VII Transportgenossenschaft, die nach der 2Rod (IV) organisiert ist
VIII Recht des Fuhrmanns auf den Transport von Waren nach der 2Rod (IV) 
IX die für den Transport von Waren nach der 2Rod (IV) festgelegte Strecke
X zu einer 2Rod (VII) gehörige Niederlage