Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Rod
Artikel davor:
Rocken
Rockenfahrt
Rockengang
Rockengänger
Rockenlicht
Rockenreise
Rockensitz
Rockenstube
Rockenteil
1Rod
2Rod
, f.I rechtlich geregelte (wiederkehrende) Reihenfolge, in der in einem Gemeinwesen bestimmte Arbeiten zu verrichten oder Ämter zu übernehmen sind, auch das auf diese Weise geordnete Gemeinwerk selbst (Verweisbeleg 1485)
II Reihenfolge, nach der in einer Gemeinde die Bewässerung der Grundstücke erfolgt; Bezeichnung für ein bestimmtes Bewässerungssystem; Wasser auf die Rod legen mit der Bewässerung (nach einer festgelegten Reihenfolge) beginnen; meton. auch das zu bewässernde Stück Land (Belege 1589)
III Abteilung, Bezirk einer Gemeinde
IV in Transportgenossenschaften im Alpenraum: Reihenfolge und Ordnung, nach der auf bestimmten Wegstrecken der Transport von Waren auf die einzelnen Gemeinden bzw. Fuhrleute verteilt wird; Waren auf die Rod legen Waren nach der Rodordnung transportieren
V Fuhrdienst, Fuhrauftrag; einfache, zweifache, ganze Rod Fuhrdienst mit einem Mindestanteil an Zugtieren
X zu einer 2Rod (VII) gehörige Niederlage
Artikel danach:
Rodeacker
Rodanstalt
1Rodarbeit
2Rodarbeit
Rodebeet
Rodbrief
Rodbuch
Rodbusch
Rodcondotta