Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roß

Roß

, n.
I Pferd als Reit- und Nutztier
  • 1 im Rechtsverkehr: zB. als Bestandteil des Heergewätes bzw. des Todfalls, der Morgengabe (I), rechtlich als Fahrhabe gewertet
  • 2 Dienst mit dem Pferd: Spanndienst, Einsatz für das Gemeinwohl in Notsituationen und beim Militär; Abgabe auf das Tier
  • 3 ein Pferd oder Reiter und Pferd als Bezugsgröße für Meßbares
  • 4 bei dem Verbrechen der Sodomie
  • 5 dem Tier zugefügter Schaden
  • 6 durch das Tier zugefügter Schaden
  • 7 Entwendung des Tieres
  • 8 Gewährleistung des Eigentümers oder Verkäufers
  • 9 Rechtsänderung durch Kauf, Tausch, Leihe oder Pfändung
  • 10 Versorgung des Tieres
  • 11 Viehhaltung
  • 12 als Reittier
II phras.: ein Roß an die Wand malen den Wert des Hauptrechts berechnen, um den Ansatz für das Besthaupt festsetzen zu können
III hölzernes Pferd; das Sitzen auf diesem Pferd als Prangerstrafe
IV meton. für einen Besitz
V eine Basler Münze