Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roß
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Roß
, n.I Pferd als Reit- und Nutztier
- 1 im Rechtsverkehr: zB. als Bestandteil des Heergewätes bzw. des Todfalls, der Morgengabe (I), rechtlich als Fahrhabe gewertet
- 2 Dienst mit dem Pferd: Spanndienst, Einsatz für das Gemeinwohl in Notsituationen und beim Militär; Abgabe auf das Tier
- 3 ein Pferd oder Reiter und Pferd als Bezugsgröße für Meßbares
- 4 bei dem Verbrechen der Sodomie
- 5 dem Tier zugefügter Schaden
- 6 durch das Tier zugefügter Schaden
- 7 Entwendung des Tieres
- 8 Gewährleistung des Eigentümers oder Verkäufers
- 9 Rechtsänderung durch Kauf, Tausch, Leihe oder Pfändung
- 10 Versorgung des Tieres
- 11 Viehhaltung
- 12 als Reittier
II phras.: ein Roß an die Wand malen den Wert des Hauptrechts berechnen, um den Ansatz für das Besthaupt festsetzen zu können
III hölzernes Pferd; das Sitzen auf diesem Pferd als Prangerstrafe
IV meton. für einen Besitz
V eine Basler Münze
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