Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rücht
Artikel davor:
2Ruch
ruchbar
ruchbarlich
(Ruche)
(Rucher)
Rüchling
ruchlos
(Ruchlosheit)
Ruchlosigkeit
ruchloslich
Rücht
, n., ahd. Ruft, m.I Hilferuf, Gerücht (I); die Erhebung des Rüchtes bei einer Straftat gilt als Beginn der Klage und ist Voraussetzung für die Annahme einer handhaften (II) Tat; andererseits kann der vermeintliche Täter das Rücht schreien / rufen, um sich vom Tatverdacht zu reinigen; die Nichtbefolgung des Rüchtes auf Grund einer Notlage der Gemeinschaft (Feuer usw.) wird geahndet
II bewaffnetes Aufgebot auf Grund eines Rüchts (I)
III Gerücht, (üble) Nachrede
IV Ruf, Leumund
V Gerede, Gerücht
VI Klage
VII lautes Rufen
Artikel danach:
rüchtig
rüchtigen
(rüchtlich)
(rüchtmärig)
(Rüchtepfennig)
Ruck
(rückbrechen)
Rückbürge
Rückbürgschaft