Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rückfall
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(rüchtmärig)
(Rüchtepfennig)
Ruck
(rückbrechen)
Rückbürge
Rückbürgschaft
Rücken
rücken
Rücker
Rückfall
, m.I das Zurückfallen eines Gutes oder Rechtes an eine ursprünglich berechtigte Person oder Institution
II Wiederholung eines früher bereits begangenen Vergehens
III erneutes Auftreten einer Krankheit