Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rüge
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Rufwein
Rügamt
Rügartikel
Rügat
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rügbar
rügbarig
rügbarlich
rügbrüchig
Rügbuch
Rüge
, f., n.I Anzeige eines Vergehens bei Gericht oder einer dazu bestimmten Person, die wiederum die gesammelten Rügen in der nächsten Gerichtssitzung vorbringt; anders als die Klage, mit der ein persönliches Interesse verbunden ist, ist die Rüge auf die Durchsetzung der "öffentlichen" Ordnung gerichtet
II das zu rügende Verhalten; auch ein angemahntes Verhalten (1657)
III Geldbuße für das gerügte Verhalten
IV Gerichtsbarkeit; Gericht als Institution
VI Rügeverfahren, Gerichtsverhandlung
VII Prüfung von Münzen, Gewichten und Maßen auf ihre Richtigkeit, Eichung, genormtes Maß
VIII Deichschau
Artikel danach:
(Rügeid)
Rügeinung
rügen
Rüger
Rügefall
rügfertig
Rügegeld
Rügegericht
Rüggerichtsordnung