Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rüge

Rüge

, f., n.
I Anzeige eines Vergehens bei Gericht oder einer dazu bestimmten Person, die wiederum die gesammelten Rügen in der nächsten Gerichtssitzung vorbringt; anders als die Klage, mit der ein persönliches Interesse verbunden ist, ist die Rüge auf die Durchsetzung der "öffentlichen" Ordnung gerichtet
II das zu rügende Verhalten; auch ein angemahntes Verhalten (1657)
III Geldbuße für das gerügte Verhalten
IV Gerichtsbarkeit; Gericht als Institution
VI Rügeverfahren, Gerichtsverhandlung
VII Prüfung von Münzen, Gewichten und Maßen auf ihre Richtigkeit, Eichung, genormtes Maß
VIII Deichschau