Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säckung

Säckung

, f.

Ertränken einer Person in einem Sack als Todesstrafe; häufig wurden best. Tiere in den Sack mit eingenäht
  • mord unter bluts-freunden mit saͤckung [als Strafe]
    1672 Lünig,CJMilit. 116
  • das bajerische landrecht de an. 1518 tit. 19 art. 9 thut auch erwehnung von der saͤck- und ertraͤnkung 
    1774 CJBavCrimAnm.2 11
  • der vatermord wird mit saͤckung, oder, wo kein wasser vorhanden, mit dem rade bestraft
    1794 Schwarz,LausWB. V 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):