Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sakrament

I nach christlichem Verständnis im Rahmen eines liturgischen Ritus: Zeichen (Eucharistie, Abendmahl), Handlung (zB. Taufe) oder -- nur in der röm.-kath. Sakramentelehre -- Lebensform (Ehe), durch die jeweils eine göttliche Gnadengabe sichtbar vermittelt wird und den Gläubigen Anteil daran gibt; die Herausbildung konfessioneller Unterschiede der Sakramentsauffassung wird in den Belegen noch nicht deutlich
II im Rahmen der röm.-kath. Sakramentelehre: konsekrierte Hostie als Sakrament der Eucharistie