Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salbuch

Salbuch

, n.
amtliches Güter- und Einnahmenregister; Bestandsverzeichnis eines größeren Grundbesitzes; ursprünglich in kirchlichen Grundherrschaften entstanden, wird die Bez. auf vergleichbare Register in anderen Institutionen übertragen
I Inhalt, Errichtung, Erneuerung, Aufbewahrung u.ä.
II als Beweismittel
III als Wissens- und Entscheidungsgrundlage für Amtsträger
IV einzelne Einträge im Salbuch