Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzbeerbte

Salzbeerbte

, m.

mit dem erblichen Privileg der Salzgewinnung ausgestattete Person
  • die toͤchter und wittwen werden zwar auch zu saͤltzerinnen angenommen, wenn sie aber heyrathen, sollen sie jemand aus der saltzbeerbten oder andern adelichen stadt- oder land-familien zu ihrem ehegenossen erwaͤhlen
    1692 Sassendorf/WestfMag. 1 (1784) 3/4 S. 155
  • gewisse geschlechter haben ... das salzwesen in Teutschland an sich gebracht und heisen daher erbsaͤlzer, salzbeerbte, salzherren, salzjunker
    1757 Estor,RGel. I 227
unter Ausschluss der Schreibform(en):